Politik verhindert E-Mobilität („Kurier“ vom 15.09.2021)
Kleintransporter.
Gesetzliche Rahmenbedingungen fehlen nach wie vor für den Umstieg auf elektrischen Antrieb.
Die Neuregelung mit der NoVA für Kleintransporter bis 3,5t bringt keine Ökologisierung des Verkehrssektors, sondern nur eine massive finanzielle Belastung. Dazu kommt auch, dass Regierungsparteien vergessen haben, die Grundlagen für den Umstieg auf Kleintransporter mit E-Motoren zu schaffen.
Mit den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen lässt der Gesetzgeber die Anschaffung von Elektro-Kleintransporter bis 3,5t für die österreichische Wirtschaft nicht zu. Man sieht hier eindeutig, dass den GRÜNEN schöne Überschriften wichtiger sind als klimatische Verbesserungen.
Fahrzeuganschaffung
Die Fahrzeuganschaffung ist für die Transportbranche aktuell ein sehr großes Problem: Gas ist ein fossiler Brennstoff und daher nicht dekarbonisiert, womit dieser als Alternative (in Bezug auf die NoVA) nicht in Betracht zu ziehen ist.
Bei Diesel haben wir seit 1. Juli durch die NoVA eine Verteuerung von bis zu 50% auf die Kleintransporter und darüber hinaus auch noch das Technologie-Risiko zu tragen. Das bedeutet, dass heute neu angeschaffte Fahrzeuge am Ende ihrer Nutzungsdauer in Österreich kaum mehr (oder nur weit unter dem Wert) verkauft werden könnten, weil Diesel dann vermutlich gewerblich nicht mehr zum Einsatz gebracht werden könnte.
Elektro-Antrieb stellt die Branche vor enorme Herausforderungen: auf Grund der hohen Gewichte der Akkus (700 – 750kg) ergeben sich zwei Szenarien:
- wird das Gesamtgewicht von 3,5to (unter Berücksichtigung des Gewichtes der Akkus) nicht überschritten, bleibt eine freie Nutzlast (für Zuladungen) übrig, die für das Kleintransportgewerbe komplett uninteressant und nicht wirtschaftlich ist.
- wird das Gesamtgewicht auf Grund der Akkus überschritten (z.B. in Richtung 4,2to), fällt die Ausübung dieses Gewerbes nicht mehr unter „Kleintransporteure“, sondern unter das konzessionierte Gewerbe der „Güterbeförderung“. Das wiederum würde bedeuten, dass alle Unternehmer eine entsprechende Konzessionsprüfung ablegen müssten, und andererseits alle Lenker einen Führerschein der Klasse „C95“ benötigen würden. Außerdem würde das Gewerbe dann auch unter die Regelungen von Tachografenpflicht und Sozialvorschriften der Güterbeförderung fallen.
Eine andere Alternative wie z.B. Wasserstoff oder e-Fuells sind technisch derzeit noch nicht ausgereift und stehen für Kleintransporteure nicht zur Verfügung.
Lösungsansätze
Bezüglich der Problematik der Regelung der Tonnage (auf Grund der oben beschriebenen Umstände) gibt es zwei mögliche Lösungsansätze: Änderung aller rechtlichen Rahmendbedingungen (Güterbeförderungsgesetz, KFG, StVO, Führerscheingesetz) von „3,5 t“ auf „4,2 t“ AUSSCHLIESSLICH für die E-Mobilität, was derzeit seitens der Bundespolitik nicht unterstützt wird. Ziel ist nicht die Gewerbeberechtigung auszuweiten, sondern ausschließlich die Möglichkeit für E-Mobilität zu schaffen. Das Transportgewerbe ist sich dessen bewusst, dass ein solcher Ansatz massive rechtliche Veränderung nach sich ziehen würde.
Darum wird die Variante B favorisiert: das Gewicht der Akkus soll nicht in die Berechnung des Gesamtgewichtes einfließen. Dies wäre über eine entsprechende Verordnung und die Fahrzeug-Typisierung relativ einfach – siehe Deutschland – auf nationaler Ebene zu lösen.
Ladeinfrastruktur
Die Interessenvertretung der Wiener Kleintransporteure begrüßt jegliche Initiative in Richtung alternative Antriebe und Verringerung des CO2-Ausstoßes.
Um diesen Technologie-Wechsel zu vollziehen sehen sie die Stadt Wien als Bereitsteller der Energie und der entsprechenden Ladeinfrastruktur gefordert. Fakt ist, dass die aktuelle Infrastruktur nicht annähernd den Bedarf der kommenden Jahre decken wird und dadurch den Umstieg auf Elektromobilität behindert.
Bei genauer Betrachtung entpuppt
sich die angekündigte „Ökologisierung“ als reines Belastungspaket ohne praktischen Nutzen für den Umwelt- und Klimaschutz.
Initiative Logistik Austria
Fotocredit © FIAT PROFESSIONAL